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:::|Die Ernennung der Verfassungsrichter und die Amtszeit|Aufgaben der Verfassungsrichter am Justiz-Yuan|
Die Verfassungsrichter am Justiz-Yuan|
Die Verfassungsrichter am Justiz-Yuan von der ersten bis zur sechsten Amtsperiode|
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Appointment
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◎Die Ernennungsqualifikation  | ◎Das Ernennungsverfahren

 
◎Qualification for Appointment

Nach § 4 Abs. 1 des Gesetz über die Verfassung des Justiz-Yuan müssen die Verfassungsrichter eine der folgenden Qualifikationen aufweisen:
    (1) Richter am Obersten Gerichtshof mit herausragenden Leistungen, wobei die Dienstzeit an selbigem Gericht mehr als 10 Jahre betragen muß;
    (2) Parlamentsabgeordneter mit besonderen Leistungen, wobei die Dienstzeit als Abgeordneter mehr als 9 Jahre betragen muß;
    (3) Professor an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät, welcher Kernfächer unterichtet und eine Lehrtätigkeit von mehr als 10 Jahren ausgeübt hat;
    (4) Richter an einem internationalen Gericht oder führende Publikationen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts oder der Rechtsvergleichung;
    (5) Herausragende Persönlichkeit der Rechtswissenschaft mit Publikationen und politischen Erfahrungen.
    Innerhalb der Gesamtheit der Verfassungsrichter sollen Vertreter aus jeder der obigen Kategorien ein Drittel nicht überschreiten.  

Modification:2010/10/13

 
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