Nach Artikel fünf der Zusatzbestimmungen zur Verfassung ist das Verfassungsgericht zur Auflösung verfassungswidriger Parteien ermächtigt. Jede politische Partei, welche durch ihre Ziele oder Handlungen die Existenz der Republik China oder deren freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden, ist verfassungswidrig. Das Verfahren zur Auflösung verfassungswidriger, politischer Parteien ist im Gesetz über das Verfahren des Verfassungsgerichts und in den hierzu vom Justiz-Yuan erlassenen Ausführungsbestimmungen geregelt.